Category Image
Gesetze

JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz

Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG)
Arbeitsrecht
Navigation
Navigation

JArbSchG – Jugendarbeitsschutzgesetz



§ 15 JArbSchG, 5-Tage-Woche

1 Jugendliche dürfen nur an 5 Tagen in der Woche beschäftigt werden. 2 Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinanderfolgen.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte
Kontakt zur AOK Nordost
Telefon Icon

AOK-Service-Telefon

0800 2650800 Kostenfrei aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz
Formular Icon

Formulare

Hier finden Sie Formulare für den täglichen Einsatz in Ihrem Unternehmen
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Schreiben Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen zurück