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oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme (oKFE-Richtlinie/oKFE-RL)
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oKFE-RL – Richtlinie für organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme



II. § 8 oKFE-RL, Abklärungsdiagnostik

1 Bei einem positiven Test auf occultes Blut besteht im Rahmen des Früherkennungsprogramms der Anspruch auf Abklärung durch eine Koloskopie. 2 Die Durchführung erfolgt gemäß II. § 7. 3 Ist diese Koloskopie unauffällig, ist in den auf das Untersuchungsjahr folgenden 9 Kalenderjahren keine Früherkennungsmethode anzuwenden. 4 Danach kommen die Früherkennungsmethoden nach II. § 3 Absatz 2, nach Maßgabe des Absatz 5 wieder zur Anwendung.


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