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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.V.3.2. RS 2002/02, Bezieher von Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld

Bei Beziehern von Versorgungskrankengeld oder Übergangsgeld tragen die Leistungsträger nach § 347 Nummer 5 Buchstabe a SGB III die Beiträge allein.


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