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Rundschreiben

2002 - Rundschreiben Nr. 2

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Entgeltersatzleistungen [RS 2002/02]
Sozialversicherungsrecht
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2002 - Rundschreiben Nr. 2



Ziff. B.V.3.3. RS 2002/02, Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld

Die Beiträge für Bezieherinnen von Mutterschaftsgeld tragen nach § 347 Nummer 8 SGB III die Leistungsträger (Krankenkassen) allein.


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