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Rundschreiben

2017 - Rundschreiben Nr. 10

Gemeinsames Rundschreiben zu den Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft [RS 2017/10]
Sozialversicherungsrecht
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2017 - Rundschreiben Nr. 10



Ziff. 9.4.4. RS 2017/10, Vorzeitiges Ende des Anspruchs auf Mutterschaftsgeld

(1) Der Anspruch auf Mutterschaftsgeld endet mit dem Tod des Mitgliedes.

(2) Für das bis zum Todestage fällige, aber noch nicht gezahlte Mutterschaftsgeld gelten die Vorschriften über die Sonderrechtsnachfolge und Vererbung (§§ 56 bis § 58 SGB I).


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