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Rundschreiben

1988 - Rundschreiben Nr. 1

Gemeinsames Rundschreiben zum Gesundheits-Reformgesetz - GRG; hier: leistungsrechtliche Vorschriften [RS 1988/01]
Sozialversicherungsrecht
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1988 - Rundschreiben Nr. 1



§ 40 SGB V Ziff. 4.2. RS 1988/01, Ambulante [Rehabilitationsleistungen]

(1) Die Krankenkasse kann als Ermessensleistung . . . ambulante [Rehabilitationsleistungen] gewähren, wenn bei dem Versicherten eine ambulante Krankenbehandlung einschließlich ambulanter [Rehabilitationsleistungen] nicht ausreicht oder nicht geeignet ist.

(2) bis (6) . . .


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