Category Image
Rundschreiben

2016 - Rundschreiben Nr. 4

Gemeinsames Rundschreiben Meldeverfahren zur Sozialversicherung [RS 2016/04]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2016 - Rundschreiben Nr. 4



Ziff. 5. RS 2016/04, Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung

(1) Grundlagen für das Lohnnachweisverfahren zur Unfallversicherung sind § 165 SGB VII sowie die §§ 99 ff. SGB IV, außerdem die DEÜV, die "Gemeinsamen Grundsätze zur Datenübermittlung an die Unfallversicherung nach § 103 SGB IV" und dieses Rundschreiben.

(2) Nähere Einzelheiten bestimmt die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in einer Verfahrensbeschreibung zum elektronischen Lohnnachweis an die Unfallversicherung (siehe www.dguv.de/uv-meldeverfahren).


Vorherige Seite

Nächste Seite
Kontakt zur AOK NordWest
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Expertenforum

Expertenforum

Die AOK-Experten beantworten Ihre Fragen innerhalb von 24 Stunden.