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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 2.1.1.1.10. RS 2022/06, Anspruch während eines Auslandsaufenthaltes

(1) Auch während eines Auslandsaufenthaltes besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Krankengeld, sofern das bestehende Versicherungsverhältnis einen solchen Anspruch umfasst.

(2) Für die Dauer des Auslandsaufenthaltes kann der Anspruch auf Krankengeld nach § 16 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 SGB V jedoch ruhen. Regelungen des über- und zwischenstaatlichen Rechts bleiben davon unberührt (§ 30 Absatz 2 SGB I). Hierzu siehe Ziff. 6.9..

(3) Damit Versicherte einen Krankengeldanspruch geltend machen können, müssen jedoch auch die weiteren Anspruchsvoraussetzungen, wie z. B. rechtzeitige ärztliche Attestierung und Nachweis gegenüber der Krankenkasse erfüllt sein (siehe auch Ziff. 2.2.2.1.4. und Ziff. 6.4.).

(4) Zum Anspruch auf Krankengeld im Zusammenhang mit Grenzgängern wird auf Ziff. 2.1.1.1.1.3. verwiesen.


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