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Grundsätze

BeiSchGs – Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden

Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden [BeiSchGs]
Sozialversicherungsrecht
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BeiSchGs – Einheitliche Grundsätze zur Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden



§ 5 BeiSchGs, Sachlicher Anwendungsbereich

Beiträge im Sinne der Regelungen der §§ 1 bis § 3 sind die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung und zur sozialen Pflegeversicherung.


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