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Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 11

Gemeinsames Rundschreiben Versicherungs-, beitrags- und melderechtliche Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV ab dem 1. 1. 2023 [RS 2022/11]
Sozialversicherungsrecht
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2022 - Rundschreiben Nr. 11



Ziff. 4.3.2.3. RS 2022/11, Beitragspflichtige Einnahme für Arbeitnehmer-Beitragsanteil

Grundlage für den vom Arbeitnehmer aufzubringenden Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bildet nach § 20 Absatz 2a Satz 6 SGB IV eine reduzierte beitragspflichtige Einnahme, die nach folgender Berechnungsformel berechnet wird (vgl. Ziff. 7.):

BE=beitragspflichtige Einnahme
AE=monatliches Arbeitsentgelt des Beschäftigungsverhältnisses
G=Geringfügigkeitsgrenze

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