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Rundschreiben

2024 - Rundschreiben Nr. 8

Gemeinsames Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI [RS 2024/08]
Sozialversicherungsrecht
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2024 - Rundschreiben Nr. 8



§ 28a SGB XI Ziff. 1. RS 2024/08, Leistungsarten

Wie § 28 Absatz 1 bis 1b SGB XI enthält § 28a SGB XI eine Übersicht über die Leistungen der Pflegeversicherung für pflegegebedürftige Personen des Pflegegrades 1, ohne selbst eine anspruchsbegründende Bestimmung zu sein. Die konkreten Leistungsvoraussetzungen ergeben sich aus den §§ 14 bis § 18c SGB XI sowie §§ 7a und § 7b, § 37 Absatz 3, § 38a, § 39a, § 40, § 40a, § 40b, § 42a, § 43 Absatz 3, § 43b, § 44a, § 45, § 45b sowie § 45e SGB XI.


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