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Grundsätze

MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation

Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation [MobRehaEmpf]
Sozialversicherungsrecht
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MobRehaEmpf – Gemeinsame Empfehlungen zur mobilen Rehabilitation



Ziff. II.2.19. MobRehaEmpf, Basisdokumentation

(1) Auch die Einrichtungen, die mobile indikationsspezifische Rehabilitation erbringen haben sich an der Basisdokumentation, wie im Allgemeinen Teil unter Ziff. I.19. ausgeführt, zu beteiligen. In den Versorgungsverträgen/Ergänzungsvereinbarungen mit den Rehabilitationseinrichtungen ist die Verpflichtung zur Basisdokumentation zu vereinbaren.

(2) Die Basisdokumentation ist an das

Kompetenz-Centrum Geriatrie
Hammerbrookstr. 5
20097 Hamburg

zu senden.

(3) Die Sozialmedizinische Expertengruppe Leistungsbeurteilung/Teilhabe (SEG 1) wertet die Basisdokumentationen aus und legt dem GKV-Spitzenverband und den Verbänden der Krankenkassen auf Bundesebene für jedes Kalenderjahr bis zum 31. 3. des Folgejahres einen Auswertungsbericht vor.


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