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Rundschreiben

2015 - Rundschreiben Nr. 7

Gemeinsames Rundschreiben zum Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht der Bezieher von Arbeitslosengeld II [RS 2015/07]
Sozialversicherungsrecht
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2015 - Rundschreiben Nr. 7



Ziff. III.2.1.1. RS 2015/07, Ende der Versicherungspflicht oder der Familienversicherung

Die obligatorische Anschlussversicherung erfasst solche Personen, deren vorhergehende Versicherungspflicht nach § 5 SGB V (einschließlich des Fortbestehens der Mitgliedschaft nach §§ 192, § 193 SGB V) oder Familienversicherung nach § 10 SGB V kraft Gesetzes endet. Damit werden auch Personen erfasst, deren Versicherungspflicht aufgrund der Einstellung des Bezugs von Arbeitslosengeld II endet und die nicht aufgrund eines anderen Tatbestandes, z. B. aufgrund einer Beschäftigung ("Aufstocker"), weiterhin der Versicherungspflicht unterliegen.


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