Category Image
Rundschreiben

2022 - Rundschreiben Nr. 6

Gemeinsames Rundschreiben zum Krankengeld nach § 44 SGB V, § 44b SGB V, zum Verletztengeld nach § 45 SGB VII und zum Krankengeld der Sozialen Entschädigung nach § 47 SGB XIV [RS 2022/06]
Sozialversicherungsrecht
Navigation
Navigation

2022 - Rundschreiben Nr. 6



Ziff. 5.6. RS 2022/06, Höhe des Krankengeldes im nachgehenden Leistungsanspruch

(1) Werden Versicherte im Zeitraum des nachgehenden Leistungsanspruchs arbeitsunfähig, sind für die Höhe des Krankengeldes die zum Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls geltenden Rechtsvorschriften für die rechtliche Beurteilung des gesamten Falls bestimmend.

(2) Umfasste das vorhergehende Versicherungsverhältnis einen Krankengeldanspruch, so umfasst auch der nachgehende Leistungsanspruch einen entsprechenden Krankengeldanspruch, welcher sich in der Höhe ebenfalls aus dem vorhergehenden Versicherungsverhältnis ableitet.


Vorherige Seite

Nächste Seite
Weitere Inhalte

Passende Rechtsdatenbankeinträge

Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.