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Grundsätze

Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess

Gemeinsame Empfehlung zur Zuständigkeitsklärung, zur Erkennung, Ermittlung und Feststellung des Rehabilitationsbedarfs (einschließlich Grundsätzen der Instrumente zur Bedarfsermittlung), zur Teilhabeplanung und zu Anforderungen an die Durchführung von Leistungen zur Teilhabe gemäß § 26 Absatz 1 in Verb. mit § 25 Absatz 1 Nummer 1 bis 3 und 6 und gemäß § 26 Absatz 2 Nummer 2, 3, 5, 7 bis 9 SGB IX (Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess [Reha-Empf])
Sozialversicherungsrecht
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Reha-Empf – Gemeinsame Empfehlung Reha-Prozess



§ 77 Reha-Empf, Ausschluss des Erstattungsanspruchs

Ein Erstattungsanspruch nach § 73 Absatz 1 und 2 sowie § 74 Absatz 1 und 2 dieser Gemeinsamen Empfehlung besteht nicht, wenn der unzuständige Rehabilitationsträger eine Leistung zu Unrecht erbracht und dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.


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