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Grundsätze

KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung

Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung [KVdRMeldeGs]
Sozialversicherungsrecht
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KVdRMeldeGs – Gemeinsame Grundsätze zum maschinell unterstützten Meldeverfahren zur Krankenversicherung der Rentner und zur Pflegeversicherung



Ziff. 3.3.3. KVdRMeldeGs, Änderung des Kranken- und/oder Pflegeversicherungsverhältnisses

Meldungen der Krankenkasse über Änderungen im Krankenversicherungsverhältnis/Pflegeversicherungsverhältnis, die zu einer Korrektur der Kennzeichnung durch den Rentenversicherungsträger führen, haben im Wesentlichen den Eintritt oder den Wegfall von Versicherungspflicht zur Ursache.


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