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SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen - (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB IX)
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SGB IX – Sozialgesetzbuch Neuntes Buch - Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen



§ 5 SGB IX, Leistungsgruppen

Zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft werden erbracht:

  • 1.Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
  • 2.Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
  • 3.unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen,
  • 4.Leistungen zur Teilhabe an Bildung und
  • 5.Leistungen zur sozialen Teilhabe.

Zu § 5 siehe § 5 SGB IX Ziff. 1..


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