Übergangsfrist bei Elektronischer Betriebsprüfung läuft aus

Seite 4/4: Übergangsfrist bei Elektronischer Betriebsprüfung läuft aus
Bei der elektronisch unterstützten Betriebsprüfung euBP konnten die Daten aus der Finanzbuchhaltung durch eine Übergangsregelung bis Ende 2024 noch auf Papier übermittelt werden. Seit 1. Januar 2025 ist nun der elektronische Transfer verpflichtend.
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Finanzbuchhaltung muss elektronisch vorliegen

Die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung (euBP) ist seit zwei Jahren verpflichtend für Arbeitgeber. Alle prüfrelevanten Daten werden direkt aus der Entgeltabrechnung an die Rentenversicherung übermittelt.

Für Daten aus der Finanzbuchhaltung gab es eine Übergangsfrist: Bis Ende 2024 konnten diese weiterhin auf dem herkömmlichen Weg eingereicht werden. Seit 1. Januar 2025 ist auch hier die digitale Übermittlung bindend.

Ausnahmeregelungen können mit einem formlosen Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger bis maximal Ende 2026 verlängert werden. Mit dem 31. Dezember 2026 enden dann alle Ausnahmeregelungen, sodass die euBP für Zeiträume ab dem 1. Januar 2027 für alle – ohne Ausnahme – verpflichtend wird.

Voraussetzungen für die Datenübertragung

Arbeitgeber übermitteln die Daten aus der Finanzbuchhaltung im Rahmen der euBP über ein systemgeprüftes Entgeltabrechnungsprogramm, eine systemgeprüfte Schnittstelle oder ein systemgeprüftes Modul in einem Programm zur Finanzbuchhaltung.

Die Ergebnisse der Betriebsprüfung werden aufgrund der Rechtsverbindlichkeit weiterhin postalisch übermittelt.

Datenübermittlung bei System- oder Mandantenwechsel

Bisher war es bei einem Wechsel des Entgeltabrechnungsprogramms oder des Dienstleistenden nur nach Rücksprache mit der Deutschen Rentenversicherung möglich, Daten vorab zu senden. Das ändert sich 2025. Wenn der Fall eintritt, können die Daten für die Betriebsprüfung an die Deutsche Rentenversicherung übermittelt werden, um dort dann bis zur Betriebsprüfung geparkt zu werden.

Stand

Zuletzt aktualisiert: 02.01.2025

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