Künstlersozialabgabe
Unternehmen, die Werke und Leistungen selbstständiger Kunstschaffender oder journalistisch Tätige gegen Entgelt in Anspruch nehmen, sind verpflichtet, eine Künstlersozialabgabe an die Künstlersozialkasse (KSK) zu zahlen. Grundlage bei der Berechnung der Abgabe sind alle in einem Kalenderjahr an diese Selbstständigen gezahlten Entgelte.
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Passende Informationen zum Thema Künstlersozialabgabe
Grundlagen der Beitragsberechnung
Die Sozialversicherungsbeiträge werden durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer (Beschäftigte) finanziert. Die Berechnung der Beitragshöhe erfolgt nach gesetzlichen Vorgaben.
Mehr erfahrenExistenzgründer - Beschäftigte einstellen
Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.
Mehr erfahrenBeiträge zur Sozialversicherung
Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu geben. Die Krankenkassen ziehen die Beiträge zur Sozialversicherung ein und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.
Mehr erfahrenPersönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
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