Um allen Menschen den Zugang zu den Informationen des Internetangebots im AOK-Arbeitgeberportal zu ermöglichen, setzt die AOK den Anspruch einer weitgehend barrierearmen Gestaltung ihrer Seiten um.
Dazu wurde der AOK-Internetauftritt für Arbeitgeber sowohl unter technischen Aspekten als auch unter inhaltlichen Gesichtspunkten überarbeitet. Die AOK orientiert sich an den anerkannten Vorgaben des "World Wide Web Consortiums" (W3C), den "Web Content Accessibility Guidelines" (WAI) sowie den Vorgaben der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz.
Mittels der Breadcrumb-Navigation, also der Pfadangabe über den Inhalten, können Sie den gewählten Weg zur aktuellen Seite sehen und über die Verlinkungen den Pfad zurückverfolgen. Sie können auch den „Zurück“-Button im Browser dafür benutzen.
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Kontakt
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