Informationen in Leichter Sprache

Infos für Arbeit-Geber

Arbeit-Geber ist ein anderes Wort für Chefin oder Chef.

Diese Internet-Seite ist für Chefinnen oder Chefs von einer Firma.
Die Chefin oder der Chef oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von der Firma sind bei der AOK versichert.

Fach-Infos für Ihr Bundesland

Oben rechts müssen Sie
das jeweilige Bundesland auswählen.
Dann bekommen Sie die Fach-Infos
für Ihr Bundesland.

Sie bekommen auf dieser Seite

zum Beispiel Fach-Infos zu diesen Themen:

  • Sozial-Versicherung
  • Betriebliche Gesundheit

Dieser Bereich mit den Fach-Infos ist in schwerer Sprache.

Die Suche verwenden

Sie suchen ein bestimmtes Thema
in diesem Bereich.
Dann können Sie die Suche verwenden.
Die Suche finden Sie rechts oben.

Eine Ansprech-Person finden

Sie brauchen eine Ansprech-Person.
Diesen können Sie suchen.
Die Möglichkeit finden Sie weiter unten
auf der Internet-Seite.

Ein Formular finden

Sie suchen ein Formular oder einen Antrag.
Klicken Sie ganz unten auf der Seite
auf das Wort Formulare.

Es öffnet sich eine neue Internet-Seite.
Zuerst müssen Sie Ihre AOK wählen.

Das kann zum Beispiel

die AOK Bayern oder
die AOK Nord-West sein.

Darum müssen Sie auf das Feld klicken.
Dann können Sie viele Formulare und Anträge finden.

Persönlicher Bereich für Chefinnen und Chefs

Es gibt einen persönlichen Bereich für Chefinnen und Chefs.
Für diesen Bereich müssen Sie sich anmelden.

In schwerer Sprache heißt das:
Sie müssen sich registrieren.

Klicken Sie dafür oben rechts auf das Wort Login.

Dann öffnet sich diese Seite.

Unten auf dieser Seite können sich die Chefinnen und Chefs registrieren.

Infos für AOK-Versicherte

Sie sind bei der AOK versichert.
Sie sind aber keine Chefin oder Chef von einer Firma.

Sie möchten aber Infos von der AOK bekommen.

Sie müssen dann zu einer anderen Internet-Seite.

Ganz unten steht: aok.de.
Klicken Sie auf das Wort.

Es öffnet sich dann diese Seite für AOK-Versicherte.
Dort können Sie Infos für AOK-Versicherte finden.

Erklärung zur Barriere-Freiheit in Leichter Sprache

Die AOK macht ihre Internet-Seiten barriere-frei.
Fachleute arbeiten daran.

Barriere-freie Internet-Seiten bedeutet:
Alle Menschen bekommen alle wichtigen Infos.

Zum Beispiel:

  • Es gibt Infos in Leichter Sprache.
  • Es gibt Gebärden-Sprache-Videos.
  • Blinde Menschen können Vorlese-Programme gut benutzen.

Nicht barriere-frei sind zum Beispiel:

  • Sie müssen den Text gut erkennen können.
    Das ist zum Beispiel schwierig,
    wenn Sie durch die Farben die Schrift nicht gut erkennen.
     
  • Die Videos haben keinen Unter-Titel.
    Menschen mit einer Hör-Behinderung
    können die Videos nicht verstehen.

Die AOK beachtet dabei die Vorschriften für Barriere-Freiheit.

Die Vorschriften für Barriere-Freiheit sind:

  • das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz
    BGG ist die Abkürzung
    für das Behinderten-Gleichstellungs-Gesetz.

    In dem BGG steht:
    Ein Amt oder eine Behörde muss
    Menschen mit und ohne Behinderung gleich behandeln.

    Das muss auch die AOK beachten.
     
  • die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung 2.0
    BITV ist die Abkürzung für
    die Barriere-freie-Informations-Technik-Verordnung.

    In der BITV 2.0 steht zum Beispiel,
    wie barriere-freie Internet-Seiten sein sollen.

Sie haben eine Barriere gefunden.
Oder Sie möchten uns sagen:

  • Das ist gut.
  • Das ist nicht so gut.

Dann können Sie uns schreiben.

Das ist unsere Adresse:

AOK-Bundesverband eGbR
Rosenthaler Str. 31
10 178 Berlin

Oder Sie schreiben uns hier,
welche Barriere das ist:

Barriere melden

Sie müssen auf Barriere melden klicken.
Dann öffnet sich ein Formular.
Da können Sie uns dann alles aufschreiben.

Beschwerde bei der Schlichtungs-Stelle

Menschen mit Behinderungen können sich beschweren.

Zum Beispiel:
Rollstuhl-Fahrer können zum Beispiel
nicht in das Gebäude kommen.
Es gibt keine Rampe.

Es gibt die Schlichtungs-Stelle.

Schlichtung bedeutet:

  • sich einigen
  • sich vertragen
  1. Es gibt eine Barriere bei einem Amt.
  2. Sie haben sich bei dem Amt beschwert.
  3. Die Barriere bleibt.

Jetzt kann die Schlichtungs-Stelle helfen.
Der Streit muss dann nicht vor ein Gericht.
Beide Seiten sollen sich vertragen.

Sie können eine Schlichtung beantragen.
Eine Schlichtung kostet nichts.
Sie brauchen keine Anwältin oder Anwalt.

Sie können den Antrag

  • in Leichter Sprache stellen.
  • in Deutscher Gebärden-Sprache stellen.

Auf dieser Internet-Seite gibt es mehr Infos:
www.schlichtungsstelle-bgg.de

Hier ist die Adresse von der Schlichtungs-Stelle:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10 117 Berlin

Hier ist die Telefon-Nummer von der Schlichtungs-Stelle:
030 - 1 85 27 - 28 05

Hier ist die E-Mail-Adresse von der Schlichtungs-Stelle:
info@schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt

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