Beiträge zur Sozialversicherung

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Beiträge zur Sozialversicherung

Arbeitgeber sind bei sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dafür verantwortlich, die Beiträge zu berechnen und an die Einzugsstellen (gesetzliche Krankenkassen) zu zahlen. Die Krankenkassen erhalten von den Arbeitgebern die Pflichtbeiträge zur Sozialversicherung (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung und Pflegeversicherung) und leiten sie an die anderen Sozialversicherungsträger weiter.

Aktuelles

  • Teilnehmende eines Trends & Tipps Online-Seminars sitzen an einem Tisch und schauen sich die Präsentation an.
    07.10.2024 | Online-Seminar

    Trends & Tipps 2025

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  • Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz steigt 2025: Drei Personen in einem Büro schauen auf ein Tablet.
    11.11.2024 | Kräftiger Anstieg für das Jahr 2025

    Durchschnittlicher Zusatzbeitrag

    Im Jahr 2025 steigt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung auf 2,5 Prozent.
  • Mann im Büro. Er sitzt am Schreibtisch und schaut auf sein Smartphone.
    18.10.2024 | Newsletter Ausgabe 10/2024

    SV-Beiträge bei Einmalzahlungen

    Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld wirken sich auf die SV-Beiträge aus. Alles Wichtige zur Beitragsberechnung in der Übersicht.
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Broschüre Beiträge zur Sozialversicherung

Auf welcher Basis die Beitragsberechnung erfolgt und wer die Beiträge trägt, über diese und weitere Themen informiert die Broschüre anschaulich und praxisnah mit vielen wertvollen Tipps.

AOK-Broschüre: Minijobs

Über 7 Millionen Menschen arbeiten in einem Minijob. Bei der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung wird zwischen zwei Arten von Minijobs unterschieden. Beide Varianten stellen wir Ihnen in dieser Broschüre vor.

Passende Beiträge im Expertenforum

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Erhöhung des Beitragssatzes – Entlastung für Eltern

Seit dem 1. Juli 2023 beträgt der Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung 3,4 Prozent. Für Kinderlose, die das 23. Lebensjahr vollendet haben, liegt der Beitragssatz bei 4,0 Prozent des Bruttoentgelts. Zur Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern mit mehreren Kindern im Beitragsrecht der Pflege gibt es Abschläge nach Anzahl der Kinder.

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Konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld

Bei vorübergehendem Arbeitsausfall sieht das Arbeitsförderungsrecht die Zahlung von Kurzarbeitergeld vor. Man unterscheidet konjunkturelles und saisonales Kurzarbeitergeld.

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Höhe des Kurzarbeitergelds

Der Arbeitgeber muss das Kurzarbeitergeld der Beschäftigten berechnen. Die Höhe hängt vom Nettoentgeltausfall und davon ab, ob ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind vorhanden ist.

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  • Arbeitsentgelt

    Im § 14 SGB IV stehen die Grundsätze und Begriffsbestimmungen zu Arbeitsentgelt und zu sonstigem Einkommen.

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  • Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt

    Weihnachts- und Urlaubsgeld wird aus einem besonderen Anlass gezahlt. § 23a SGB IV enthält nähere Regelungen dazu.

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