Krankenkassenwahlrecht
Krankenkassenwahlrecht
Krankenversicherungspflichtige und freiwillig krankenversicherte Beschäftigte können ihre Krankenkasse frei wählen. Dabei wird unterschieden, ob ein sofortiges Wahlrecht bei Eintritt von Versicherungspflicht oder Versicherungsberechtigung besteht oder ob im Lauf einer bestehenden Mitgliedschaft die Krankenkasse gewechselt wird.
Passende Beiträge im Expertenforum
Sie haben Fragen zu den Themen Krankenkassenwahlrecht? Im Expertenforum erhalten Sie werktäglich innerhalb von 24 Stunden fundierte Antworten von den AOK-Experten.
Das könnte Sie auch interessieren
Passende Informationen zu den Themen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer, Existenzgründer, Sozialversicherungspflicht und -freiheit
Sozialversicherungspflicht für Ausländer: Sonderregelungen
Sozialversicherungspflicht und Familienversicherung: Das Sozialversicherungsrecht gilt auch für Mitarbeitende aus dem Ausland. Was Arbeitgeber darüber wissen sollten.
Mehr erfahrenExistenzgründer - Beschäftigte einstellen
Wenn Existenzgründende Beschäftigte einstellen, gibt es einige Pflichten wahrzunehmen: Dazu gehören das Anmelden der Mitarbeiter und die Beitragsberechnung zur Sozialversicherung.
Mehr erfahrenUnfallversicherung und Existenzgründer
Selbstständige sind nur selten unfallversicherungspflichtig. Sie können der gesetzlichen Unfallversicherung aber über ihre Berufsgenossenschaft freiwillig beitreten.
Mehr erfahrenKontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service