Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
![Die Rechtsdatenbank bringt Licht in den Informationsdschungel des Sozialversicherungs-, Arbeits- und Steuerrechts Hände schreiben an einer Tastatur](/fk/fileadmin/user_upload/sv/themen/universell/computer-recherche-recht-waage-1440x480.jpg)
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
Ziff. 4.1.2.1.7.1.2. RS 2022/06
Ziff. 4.1.2.1.7.1.2. RS 2022/06, Einmalig gezahltes Arbeitsentgelt
Aus beitragsfrei umgewandelten (Teilen von) Einmalzahlungen werden keine Hinzurechnungsbeträge gemäß § 47 Absatz 1 Satz 3 in Verb. mit Absatz 2 Satz 6 SGB V ermittelt.
Aktionen
Kontakt zur
AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Hotline 0800 226 5354
24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.