Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 3.2. RS 2016/04
Ziff. 3.2. RS 2016/04, Ausstellung eines Versicherungsnummernachweises auf Antrag der Einzugsstellen
Die Rentenversicherung stellt bei Vergabe einer Versicherungsnummer und bei einer Namensänderung für Beschäftigte von Amts wegen einen Versicherungsnummernachweis aus. Auf Anforderung der Einzugsstelle (vgl. Ziff. 2.6) wird ebenfalls die Ausstellung des Versicherungsnummernachweis durch die Rentenversicherung veranlasst.
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service