Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 9 EntgFG Ziff. 2.1. RS 1998/01
§ 9 EntgFG Ziff. 2.1. RS 1998/01, Allgemeines
Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung während einer Maßnahme der medizinischen Vorsorge und Rehabilitation besteht nur dann, wenn ein Sozialleistungsträger (§§ 18 bis 24 und 28 SGB I) die Vorsorge-/Rehabilitationsmaßnahme bewilligt hat und diese stationär durchgeführt wird. Liegt eine dieser Voraussetzungen nicht vor, so ist der Arbeitgeber auch nach anderen gesetzlichen Vorschriften zur Weiterzahlung des Arbeitsentgelts nicht verpflichtet, es sei denn, der Arbeitnehmer ist arbeitsunfähig und hat einen Anspruch nach § 3.
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