Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Beiträge
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Die Sozialversicherung in Deutschland wird durch Beiträge finanziert. Bei den Beiträgen für die Sozialversicherungszweige handelt es sich um Pflicht- beziehungsweise Zwangsbeiträge. Liegen die Voraussetzungen für die Beitragsberechnung vor, greifen klare Vorgaben, die die Berechnung bis ins kleinste Detail regeln. Dies unterscheidet die gesetzliche Krankenversicherung elementar von der privaten Krankenversicherung.
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