Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
Entgeltfortzahlung und Ausgleichsverfahren - Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen
Innerhalb der Entgeltfortzahlungsversicherung gibt es zwei eigenständige Verfahren: den Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen durch die Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1) und den Ausgleich für Zahlungen bei Mutterschaft (U2).
Entgeltfortzahlung bei Krankheit (U1)
Zu den erstattungsfähigen Leistungen des Arbeitgebers bei Arbeitsunfähigkeit wegen unverschuldeter Krankheit, bei stationären medizinischen Vorsorgemaßnahmen sowie bei ambulanten und stationären Rehabilitationsmaßnahmen gehören:
- Die Entgeltfortzahlung an Arbeitnehmer (Beschäftigte)
- Die weitergezahlte Ausbildungsvergütung an Auszubildende
Auch die Arbeitgeberbeitragsanteile auf die an Beschäftigte fortgezahlten Arbeitsentgelte werden erstattet.
Mutterschaftsaufwendungen (U2)
Die Aufwendungen, die den Arbeitgebern durch die wirtschaftliche Sicherung ihrer Arbeitnehmerinnen bei Schwangerschaft und Mutterschaft entstehen, werden zu 100 Prozent ersetzt. Erstattet werden auch die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge (gegebenenfalls in pauschaler Form), die auf das bei Beschäftigungsverboten außerhalb der Schutzfrist fortgezahlte Arbeitsentgelt entfallen.
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