Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Erste Schritte in die Selbstständigkeit
Existenzgründer und Sozialversicherung - Erste Schritte in die Selbstständigkeit
Steht das Konzept, ist die Finanzierung gesichert, die Frage der Rechtsform entschieden, sind die Räume angemietet, ist die Ware bestellt und läuft die Werbung auf Hochtouren, könnte eigentlich der Betrieb eröffnet werden. Aber da ist noch die „Bürokratie“, die mit zahlreichen Behördengängen für das Anmeldeprozedere verbunden ist. Folgendes ist zunächst einmal zu veranlassen:
- Ausstellung eines Gewerbescheins,
- Vergabe einer Betriebsnummer,
- Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft (BG),
- Anmeldung (der Arbeitnehmer) bei der Krankenkasse und
- Eintragung ins Handelsregister.
Neben diesen Formalitäten sind der Kontakt zum Finanzamt (Ausfüllen des Betriebsfragebogens) und in diesem Zusammenhang die Auswahl eines Steuerberaters sowie das Ausloten von Fördermöglichkeiten für die Existenzgründung unerlässlich.
Rechtsform des Unternehmens
Die Wahl der Rechtsform des neuen Unternehmens ist eine wichtige Entscheidung und sollte auf die vorhandenen Rahmenbedingungen abgestimmt sein. Einfluss hat die Rechtsform u. a. auf die steuerlichen Belastungen, auf das Haftungsrisiko bei eintretenden Verlusten, aber auch auf das äußere Erscheinungsbild des Unternehmens und die Akzeptanz bei potenziellen Geldgebern. Auch die Höhe des Eigenkapitals oder die branchenübliche Rechtsform spielen eine wesentliche Rolle bei der Wahl der Rechtsform.
Gründungszuschuss der Bundesagentur für Arbeit
Wer den Schritt in die Selbstständigkeit aus der Arbeitslosigkeit heraus wagt, kann von der Bundesagentur für Arbeit (BA) mit dem Gründungszuschuss gefördert werden. Wer aber ohne große Finanzausstattung ein Unternehmen gründet, braucht in der Startphase eine Absicherung bei der Finanzierung des Lebensunterhalts und die soziale Sicherung. Der Gründungszuschuss kann insgesamt bis zu 15 Monate gezahlt werden und ist in zwei Phasen unterteilt:
- Phase 1: Für die Dauer von sechs Monaten wird der Gründungszuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengelds gezahlt, zuzüglich einer monatlichen Pauschale von 300 Euro als Zuschuss für die soziale Absicherung.
- Phase 2: Weist der Existenzgründer seine Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen nach, kann er für weitere neun Monate 300 Euro monatlich für seine soziale Absicherung erhalten.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
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