Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Umlagen
Unständige Beschäftigung - Umlagen
Unständig Beschäftigte werden bei der Berechnung der Gesamtzahl der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer und der damit verbundenen Frage, ob ein Betrieb der Umlagepflicht im U1-Verfahren unterliegt, berücksichtigt. Allerdings sind keine Umlagen im U1-Verfahren (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall) zu entrichten, da unständig Beschäftigte keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit haben und somit Erstattungen der Arbeitgeberaufwendungen nicht in Betracht kommen.
Umlagen zum U2-Verfahren (Ausgleich der Arbeitgeberaufwendungen bei Mutterschaft) sind jedoch zu entrichten – genauso wie die Insolvenzgeldumlage.
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service