Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.4. RS 2010/03
Ziff. 4.3.4. RS 2010/03, Meldungen bei Insolvenz in der Freistellungsphase
Fällt das Insolvenzereignis in die Freistellungsphase eines Altersteilzeitarbeitsverhältnisses und wird das Arbeitsverhältnis nicht gekündigt, liegt bis zum vertraglichen Ende der Altersteilzeitarbeit grundsätzlich eine Beschäftigung gegen Arbeitsentgelt vor (vgl. BAG, Urteil vom 5. 12. 2002 — AZR 571/01 —).
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