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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. II.2.1.4.1. RS 2010/04
Ziff. II.2.1.4.1. RS 2010/04, Tochterfirmen von öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
Die als GmbH gegründeten Tochterfirmen öffentlich-rechtlicher Rundfunkanstalten sind ebenfalls als juristische Personen des Privatrechts zu sehen und daher umlagepflichtige Arbeitgeber.
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