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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 3.3.4. RS 2015/02
Ziff. 3.3.4. RS 2015/02, Beitragstragung für freiwillig Versicherte
Die vorstehenden Aussagen zur Beitragstragung gelten im Übrigen auch für freiwillig versicherte Bezieher von Pflegeunterstützungsgeld. Ein Zuschuss zu den Beiträgen zur freiwilligen Krankenversicherung ist nicht vorgesehen.
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