Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 18b SGB XI Ziff. 5. RS 2023/06
§ 18b SGB XI Ziff. 5. RS 2023/06, Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln
Der MD oder die von der Pflegekasse beauftragte Gutachterin bzw. der von der Pflegekasse beauftragte Gutachter haben Empfehlungen zur Versorgung mit Hilfs- und Pflegehilfsmitteln abzugeben. Für bestimmte Hilfs- und Pflegehilfsmittel, die den Zielen nach § 40 SGB XI dienen, gelten die Empfehlungen als Antrag der versicherten Person auf Leistungen, wenn die versicherte Person zustimmt (vgl. Ziffer 1.5 zu § 40 SGB XI).
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