Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 342 UmwG
§ 342 UmwG, Anmeldung des Formwechsels
§ 342 eingefügt durch G vom 22. 2. 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 51).
(1) Das Vertretungsorgan der Gesellschaft hat das Vorliegen der Voraussetzungen für den grenzüberschreitenden Formwechsel zur Eintragung in das Register, in dem der formwechselnde Rechtsträger eingetragen ist, anzumelden.
(2) § 198 Absatz 3 in Verb. mit § 16 Absatz 2 und 3 sowie § 199 gelten entsprechend mit der Maßgabe, dass zusätzlich
- 1. der Anmeldung
- 2. dem einheitlichen Bericht oder dem Bericht für die Arbeitnehmer eine etwaige Stellungnahme gemäß § 337 Absatz 1 in Verb. mit § 310 Absatz 3 in Abschrift
(3) 1 Die Mitglieder des Vertretungsorgans haben zu versichern, dass
- 1. allen Gläubigern die gemäß § 335 Absatz 2 Nummer 8 angebotene Sicherheit geleistet wurde,
- 2. die Rechte der Arbeitnehmer gemäß § 336 in Verb. mit § 308 Absatz 1 Satz 2 Nummer 4 Buchstabe b sowie gemäß § 337 Absatz 1 in Verb. mit § 310 Absatz 1 und 3 eingehalten wurden,
- 3. ein zur Verhandlung über die künftige Mitbestimmung durchzuführendes Verfahren nach den Umsetzungsvorschriften zu Artikel 86l Absatz 3 und 4 der Richtlinie (EU) 2017/1132 begonnen hat und
- 4. sich die Gesellschaft nicht im Zustand der Zahlungsunfähigkeit, der drohenden Zahlungsunfähigkeit oder der Überschuldung gemäß § 17 Absatz 2, § 18 Absatz 2 oder § 19 Absatz 2 InsO befindet.
(4) Das Vertretungsorgan teilt dem Registergericht Folgendes mit:
- 1. die Zahl der Arbeitnehmer zum Zeitpunkt der Aufstellung des Formwechselplans,
- 2. die Zahl der Tochtergesellschaften und ihre jeweiligen geografischen Standorte sowie
- 3. das Bestehen von Verbindlichkeiten gegenüber der öffentlichen Hand.
(5) Das nach § 341 Absatz 1 in Verb. mit § 314 Absatz 5 zuständige Gericht teilt dem Registergericht auf Anforderung mit, ob innerhalb der Frist des § 341 Absatz 1 in Verb. mit § 314 Absatz 3 eine Sicherheitsleistung gerichtlich geltend gemacht wurde.
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