Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 4.3.3. RS 2009/01
Ziff. 4.3.3. RS 2009/01, Arbeitsrechtliche Schutzregelungen
Bei den Anlagebeschränkungen und der Werterhaltungsgarantie handelt es sich um arbeitsrechtliche Regelungen zum Schutz des Wertguthabens, deren Nichtbeachtung Schadensersatzansprüche auslösen können. Sozialversicherungsrechtliche Sanktionsregelungen sind hingegen nicht vorgesehen. Da die für die Sozialversicherungsträger geltenden Anlagevorschriften nur entsprechende Anwendung finden, können diese auch keine Aussagen über die ausreichende Qualifikation bestimmter Anlagemodelle treffen.
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