Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 7.2.5. RS 2009/01
Ziff. 7.2.5. RS 2009/01, Meldeverfahren bei geringfügig entlohnter Beschäftigung
Die vorherigen Ausführungen gelten nach Maßgabe der besonderen Meldevorschriften für Wertguthaben aus einer geringfügigen versicherungsfreien Beschäftigung entsprechend.
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