Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Verpflegungsmehraufwendungen
Verpflegungsmehraufwendungen
Vergütungen für Verpflegungsmehraufwendungen anlässlich einer Auswärtstätigkeit im Inland sind insoweit steuerfrei, wie bestimmte Pauschbeträge nicht überschritten werden:
Dauer der Abwesenheit | Pauschbetrag |
Weniger als 24 Stunden, aber mindestens 8 Stunden | 14,00 Euro |
24 Stunden | 28,00 Euro |
An- und Abreisetage einer Auswärtstätigkeit, die sich über mehrere Tage erstreckt | Jeweils 14,00 Euro |
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Hotline 0800 226 5354
E-Mail-Service