Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 84 BBiG
§ 84 BBiG, Ziele der Berufsbildungsforschung
Die Berufsbildungsforschung soll
- 1. Grundlagen der Berufsbildung klären,
- 2. inländische, europäische und internationale Entwicklungen in der Berufsbildung beobachten,
- 3. Anforderungen an Inhalte und Ziele der Berufsbildung ermitteln,
- 4. Weiterentwicklungen der Berufsbildung in Hinblick auf gewandelte wirtschaftliche, gesellschaftliche und technische Erfordernisse vorbereiten,
- 5. Instrumente und Verfahren der Vermittlung von Berufsbildung sowie den Wissens- und Technologietransfer fördern.
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