Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 131 SGB IV
§ 131 SGB IV, Sonstige nicht beitragspflichtige Einnahmen aus ärztlichen Tätigkeiten in Corona-Testzentren
1 Einnahmen aus Tätigkeiten als Ärztin oder Arzt in einem Testzentrum im Sinne der TestV oder einem dort angegliederten mobilen Testteam sind in der Zeit vom 4. 3. 2021 bis zum 31. 12. 2021 nicht beitragspflichtig. 2 Für Tätigkeiten, bei denen die Einnahmen nach Satz 1 nicht beitragspflichtig sind, bestehen keine Meldepflichten nach diesem Buch. 3 Satz 1 gilt nicht für Einnahmen aus einer vor dem 4. 3. 2021 vereinbarten Tätigkeit.
§ 131 angefügt durch G vom 24. 2. 2021 (BGBl. I S. 274).
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