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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Anlage I Ziff. 23 § 2 MVV-RL
Anlage I Ziff. 23 § 2 MVV-RL, Indikationsstellung
Die Messung der myokardialen fraktionellen Flussreserve darf als Leistung zulasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden bei Patientinnen und Patienten, bei denen
- - eine koronare Herzkrankheit vorliegt und
- - die Indikation zur Koronarangiographie besteht und
- - aufgrund des Angiographiebefundes die Indikation zur Koronarintervention nicht eindeutig ist.
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