Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 62 SGB V Ziff. 2. RS 2003/03
§ 62 SGB V Ziff. 2. RS 2003/03, Grundlagen für die Befreiung nach § 62 SGB V
Grundlagen für die Beurteilung, ob der Versicherte höhere als die in § 62 SGB V vorgesehenen Zuzahlungen im Laufe eines Kalenderjahres getragen hat, sind
- - die zu berücksichtigenden Angehörigen,
- - die Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt sowie
- - die im Kalenderjahr geleisteten Zuzahlungen.
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