Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.3.2.1. RS 2016/04
Ziff. 1.3.2.1. RS 2016/04, Übersicht möglicher Kombinationen "Abgabegrund/Datenbaustein"
Die Schlüsselzahlen für die Abgabegründe in den Meldungen nach der DEÜV ergeben sich aus der Anlage 1 und sind in Kombination mit den Datenbausteinen entsprechend der Anlage 4 zu verwenden.
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