Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 1.3.2.3. RS 2016/04
Ziff. 1.3.2.3. RS 2016/04, Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe
Die BA unterzieht die geänderten Betrieblichen Angaben, die per DSBD übermittelt werden, einer Eingangskontrolle und speichert sie in der Datei der Beschäftigungsbetriebe. Die BA übermittelt die geänderten Angaben per Datensatz Betriebsdaten Export (DXBT) an die Annahmestellen der Einzugsstellen, der DGUV und an die DSRV.
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