Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Ziff. 4.3.2. RS 2016/04
Ziff. 4.3.2. RS 2016/04, Aktualisierung der Datei der Beschäftigungsbetriebe
Die BA unterzieht die Angaben zu den Beschäftigungsbetrieben systematischen Qualitätskontrollen. Die betrieblichen Angaben zu online vergebenen Betriebsnummern und zu Änderungen aus dem Verfahren DSBD werden einer elektronischen Eingangskontrolle unterzogen. Die BA speichert die Angaben in der Datei der Beschäftigungsbetriebe.
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