Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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Ziff. 2.1.1.1.2.5.2.3. RS 2022/06
Ziff. 2.1.1.1.2.5.2.3. RS 2022/06, Höhe der Fortzahlung
Während der Arbeitsunfähigkeit sollen die Arbeitnehmenden nicht schlechter gestellt werden als die arbeitsfähigen Arbeitnehmenden des jeweiligen Betriebes. Aus diesem Grunde ist das Kurzarbeitergeld in der Höhe zu zahlen, für die Arbeitnehmende im Falle der Arbeitsfähigkeit Kurzarbeitergeld beanspruchen könnten.
Beispiel 15: Höhe der Entgeltfortzahlung
Durch die Arbeitsagentur genehmigte KUG-Bezugsdauer | 1. 5. bis 31. 8. |
Arbeitsunfähigkeit ab (während KUG) | 28. 7. |
Entgeltfortzahlung | 28. 7. bis 7. 9. |
Ergebnis:
Der Arbeitgeber zahlt vom 28. 7. bis zum 31. 8. entsprechend der verkürzten Arbeitszeit das reduzierte Entgelt fort und zusätzlich KUG zulasten der Agentur für Arbeit. Ab 1. 9. bis 7. 9. besteht der Anspruch auf Entgeltfortzahlung in voller Höhe. Besteht die Arbeitsunfähigkeit weiterhin fort, ist Krankengeld ab 8. 9. zu zahlen.
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