Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 61 StGB
§ 61 StGB, Übersicht
Maßregeln der Besserung und Sicherung sind
- 1. die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus,
- 2. die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt,
- 3. die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung,
- 4. die Führungsaufsicht,
- 5. die Entziehung der Fahrerlaubnis,
- 6. das Berufsverbot.
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