Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 5 HeilM-RL
§ 5 HeilM-RL, Nicht verordnungsfähige Heilmittel
1 In der Anlage 1 zu dieser Richtlinie ist die Übersicht über
- - Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nach Maßgabe der VerfO nicht nachgewiesen ist,
- - Indikationen, bei denen der Einsatz von Maßnahmen, deren therapeutischer Nutzen nachgewiesen ist, nicht anerkannt ist und
- - Maßnahmen, die der persönlichen Lebensführung zuzuordnen sind,
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