Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
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§ 374 FamFG
§ 374 FamFG, Registersachen
Registersachen sind
- 1. Handelsregistersachen,
- 2. Gesellschaftsregistersachen,
- 3. Genossenschaftsregistersachen,
- 4. Partnerschaftsregistersachen,
- 5. Vereinsregistersachen.
Nummer 2 eingefügt durch G vom 31. 10. 2022 (BGBl. I S. 1966) (1. 1. 2024), bisherige Nummern 2 bis 4 wurden Nummern 3 bis 5.
Nummer 5 geändert durch G vom 31. 10. 2022 (BGBl. I S. 1966).
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