Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
simpson33 / Getty Images
Rechtsdatenbank
Welche Fragen Arbeitgeber auch zum Thema Sozialversicherungsrecht bewegen: Die Rechtsdatenbank der AOK liefert die Antworten – einfach, fundiert und topaktuell.
Inhalte der Rechtsdatenbank
Rechtsdatenbank durchsuchen
24.03.2023 - Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchstabe b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 16. Dezember 2015, XI R ...
24.03.2023 - Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 15 Buchstabe b UStG für Umsätze aus der Aufnahme und Verpflegung von Begleitpersonen und der Verpflegung von Mitarbeitern; Veröffentlichung des BFH-Urteils vom 16. Dezember 2015, XI R 52/13
Aktionen
Kontakt zur AOK Sachsen-Anhalt
Persönlicher Ansprechpartner
Nehmen Sie direkten Kontakt zu Ihrem persönlichen Ansprechpartner auf.
Hotline 0800 226 5354
24 Std. rund um die Uhr kostenlos aus dem deutschen Fest- & Mobilfunknetz
E-Mail-Service
Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.